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Sicherheit statt Transparenz? dju warnt vor „Geheimhaltungs-Gesetz“ in Berlin: Systemwechsel beendet Einzelfallprüfung bei Informationsanfragen

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di Berlin-Brandenburg kritisiert die geplanten Änderungen im Berliner Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (Drucksache 19/2999). „Der Entwurf droht, investigative journalistische Recherchen zu staatlichen Kernbereichen faktisch unmöglich zu machen, indem er das bewährte Prinzip der Einzelfallprüfung durch pauschale Sperren ersetzt“, betont die dju-Landesvorsitzende Renate Gensch.

„Der Senat plant einen radikalen Systemwechsel“, warnt die dju Berlin-Brandenburg. Bisher galt im Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) der Grundsatz: Informationen sind öffentlich, es sei denn, die Behörde kann im konkreten Einzelfall nachweisen, dass eine Veröffentlichung etwa die öffentliche Sicherheit gefährdet. Dieser zentrale demokratische Abwägungsprozess soll nun für weite Bereiche der Verwaltung abgeschafft werden. Die Analyse der dju Berlin-Brandenburg zeigt die massiven Gefahren dieses Kurswechsels:

  1. Das Ende der Einzelfallprüfung (§ 2 Abs. 3 IFG): Durch den neuen pauschalen KRITIS-Ausschluss müssen Behörden bei Anfragen zu Energie, Verkehr oder Gesundheit künftig keine konkrete Gefahr mehr begründen. Es reicht der bloße Hinweis, dass die Einrichtung zur „kritischen Infrastruktur“ (KRITIS) gehört. 
    „Damit wird die Beweislast umgekehrt: Die Intransparenz wird zur gesetzlichen Norm, die Auskunft zur absoluten Ausnahme“, erklärt Renate Gensch.
  2. Informations-Stopp in der Steuerverwaltung: Auch die Finanzverwaltung soll künftig pauschal und ohne Abwägung von IFG-Anfragen abgeschirmt werden (§ 9 Abs. 3 IFG). 

    Dies entzieht die Arbeit der Steuerbehörden – etwa bei der Prüfung von Großkonzernen – dauerhaft der öffentlichen Kontrolle, so die dju Berlin-Brandenburg.

  3. Willkür durch Missbrauchsklausel: Ein neuer Gummiparagraph erlaubt es Behörden, unbequeme oder umfangreiche Anfragen als „missbräuchlich“ abzustempeln.

Die dju kritisiert: Ohne die Pflicht zur detaillierten Einzelfallprüfung wird dieser Paragraph zum idealen Instrument, um unliebsame Recherchen von Journalist*innen bereits im Keim zu ersticken.

„Sicherheit wird hier als Vorwand genutzt, um sich der lästigen Kontrolle durch Presse und Öffentlichkeit zu entledigen“, so die dju-Landesvorsitzende Renate Gensch weiter. „Wenn die Einzelfallprüfung fällt, fällt eine der wichtigsten Säulen der Berliner Informationsfreiheit. Ein pauschaler Geheimschutz ist eines Rechtsstaates unwürdig.“

Die dju Berlin-Brandenburg fordert die Abgeordneten des Berliner Abgeordnetenhauses auf, diesen Angriff auf die Kontrollrechte der Presse zu stoppen. Renate Gensch: „Berlin darf den mühsam erkämpften Standard der Transparenz nicht zu Gunsten einer behördlichen Bequemlichkeitslogik opfern.“

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