Neuer Ausbruch der Newcastle Disease im Landkreis Dahme-Spreewald festgestellt
Im Landkreis Dahme-Spreewald ist in einem Legehennenbestand der Ausbruch der Newcastle-Krankheit amtlich festgestellt worden. Es handelt sich somit um den zweiten Ausbruch im Land Brandenburg seit 1996.
Im Betrieb mit etwa 375.000 betroffenen Tieren waren erhöhte Tierverluste und ein Rückgang der Legeleistung aufgetreten. Erste Proben wurden vom bestandsbetreuenden Tierarzt genommen und in einem akkreditierten Privatlabor untersucht, in dem der Virusnachweis erbracht wurde. Das Veterinäramt des Landkreises Dahme-Spreewald wurde unverzüglich informiert und der Bestand wurde gesperrt. Das Landeslabor Berlin-Brandenburg hat die nachfolgend amtlich entnommenen Proben untersucht und am 3. März 2026 das aviäre Paramyxovirus (APMV) nachgewiesen. Der abschließende Befund des Friedrich-Loeffler-Instituts bestätigte heute den Ausbruch der Newcastle-Krankheit. Ein Verdachtsfall besteht zudem derzeit bei weiteren Stallungen auf dem Betriebsgelände mit insgesamt rund 300.000 Tieren.
Die epidemiologischen Ermittlungen wurden durch das zuständige Veterinäramt mit Unterstützung des Tierseuchenbekämpfungsdienstes des Landes Brandenburg und des Friedrich-Loeffler-Institutes eingeleitet.
Alle erforderlichen Maßnahmen beim Ausbruch der Newcastle-Krankheit werden mit einer Tierseuchenallgemeinverfügung durch den Landkreis angeordnet. Dazu gehören die tierschutzgerechte Tötung der Tiere und die Einrichtung einer Schutzzone im Radius von mindestens drei Kilometern und einer Überwachungszone im Radius von mindestens zehn Kilometern um den Ausbruchsbestand. Die genauen Grenzen der genannten Restriktionsgebiete werden auf einer interaktiven Karte durch das zuständige Veterinäramt des Landkreises Dahme-Spreewald veröffentlicht. Die betroffenen Geflügelhalter werden über die erforderlichen Maßnahmen durch den Landkreis informiert.
Hintergrund:
Ende Februar wurde der erste Ausbruch der Newcastle Disease beim Hausgeflügel seit 1996 festgestellt. Mit dem aktuellen Fall wurde nun der zweite Ausbruch im Land Brandenburg festgestellt.
Fast alle Vogelarten können infiziert werden. In Deutschland wird das Virus vor allem bei wild lebenden Tauben nachgewiesen. Die Schwere der hervorgerufenen Erkrankung hängt von der Pathogenität des Virusstammes, der Wirtspezies sowie von der Immunkompetenz der betroffenen Tiere ab. Beim Haushuhn kann die Erkrankung – in Abhängigkeit vom Virusstamm – von sehr milden Verläufen bis zum plötzlichen Tod mit 100-prozentiger Mortalität der Herde variieren.
Neben dem Kardinalsymptom – also der erhöhten Mortalität – mit zuvor aufgetretener Störung des Allgemeinbefindens können zudem folgende Krankheitszeichen auf eine NDV-Infektion hinweisen: Legeleistungsabfall, Ödeme an Kopf und Kehllappen, respiratorische Störungen, Durchfall und nervöse Störungen.
Für Menschen ist das Virus ungefährlich. Bei sehr engem Kontakt mit erkrankten Tieren kann es zu Bindehautentzündungen kommen.
Hinweis: Die Allgemeinverfügung durch den Landkreis befindet sich derzeit in der Ausarbeitung. Fragen dazu müssen an den Landkreis gerichtet werden.

