Ausbruch der Geflügelpest im Landkreis Leer am 2. März 2026
In einer Geflügelhaltung in der Gemeinde Moormerland wurde am 2. März 2026 ein Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt. Um die Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern, wurden eine Schutzzone und eine Überwachungszone eingerichtet, innerhalb derer für Geflügelhaltungen und -transporte weitere Auflagen gelten. Aufgrund der Lage des Ausbruchsbetriebs befinden sich Teile dieser Restriktionsgebiete auch auf dem Gebiet des Landkreises Aurich.
Der Landkreis Leer hat hierzu auf seiner Internetseite eine interaktive Karte sowie weitere Informationen zur Geflügelpest veröffentlicht.
In diesem Zusammenhang weist die Kreisverwaltung außerdem erneut darauf hin, dass die im November 2025 angeordnete Aufstallpflicht für mehr als 50 Stück gehaltenes Geflügel für den gesamten Landkreis Leer auch außerhalb der oben genannten Restriktionszonen weiter gilt.
Interaktive Karte, Allgemeinverfügung und weitere Informationen unter www.landkreis-leer.de/Geflügelpest.

