Verstoß Pflichtversicherungsgesetz i.V.m. Fahren unter Drogen
#Brandenburg an der Havel, Hauptstraße – 15.03.2026 gg. 02:55 Uhr –
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p align=“justify“>Im Rahmen ihrer Streifentätigkeit stellten die Beamten ein Elektrokleinstfahrzeug ohne Versicherungskennzeichen im Fließverkehr fest. In der anschließenden Kontrolle konnte der 15-jährige Fahrzeugführer keine gültige Versicherung für den E-Roller vorweisen, weiterhin zeigte der Fahrzeugführer Auffälligkeiten, die den Verdacht begründeten, dass er unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln stand. Ein durchgeführter Drogenschnelltest reagierte positiv auf Cannabis und Kokain. Nach der Untersagung der Weiterfahrt und der angeordneten Blutprobenentnahme, wurde diese im Beisein des Vaters, durch den Bereitschaftsarzt in der PI BRB durchgeführt. Der Fahrer wurde an den Vater übergeben und vor Ort entlassen.

