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Ausbruch der Geflügelpest im Landkreis Elbe-Elster festgestellt

Im Landkreis Elbe-Elster ist in einem Putenmastbetrieb mit etwa 4.800 Tieren die Geflügelpest amtlich festgestellt worden. Es handelt sich somit um den 20. Geflügelpestausbruch im Land Brandenburg in einem Nutzgeflügelbestand seit dem letzten Herbst. 

 

In dem Betrieb waren erhöhte Tierverluste aufgetreten. Das Veterinäramt des Landkreises Elbe-Elster wurde unverzüglich informiert und hat amtliche Proben entnommen. Der Bestand wurde sofort gesperrt.

Das Landeslabor Berlin-Brandenburg hat die nachfolgend amtlich entnommenen Proben untersucht und das aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1 nachgewiesen. Die Ergebnisse der Untersuchungen wurden heute durch das nationale Referenzlabor, das Friedrich-Loeffler-Institut, bestätigt.

 

Alle erforderlichen Maßnahmen beim Ausbruch der Geflügelpest werden mit einer Tierseuchenallgemeinverfügung durch den Landkreis angeordnet. Dazu gehören die tierschutzgerechte Tötung der Tiere und die Einrichtung einer Schutzzone im Radius von mindestens drei Kilometern und einer Überwachungszone im Radius von mindestens zehn Kilometern um den Ausbruchsbestand. Die genauen Grenzen der genannten Restriktionsgebiete werden durch das zuständige Veterinäramt des Landkreises Elbe-Elster festgelegt. Die betroffenen Geflügelhalter werden über die erforderlichen Maßnahmen durch den Landkreis informiert.

Die epidemiologischen Ermittlungen wurden eingeleitet und werden mit Unterstützung des Tierseuchenbekämpfungsdienstes durchgeführt.

 

Das zuständige Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg weist vor diesem Hintergrund erneut auf die Informationen zu den Biosicherheitshinweisen hin, um ein weiteres Auftreten von Geflügelpestfällen im Land zu verhindern.

 

Hintergrund:

Seit September 2025 ist in Deutschland ein Anstieg der Ausbruchszahlen bei Wildvögeln und in Hausgeflügelbeständen zu erkennen. In Brandenburg handelt es sich seitdem um den 20. Geflügelpestausbruch in einem Nutzgeflügelbestand.

 

Das Verbraucherschutzministerium appelliert eindringlich an alle Geflügelhalter, die Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin strikt einzuhalten. Dazu gehört, dass Ein- und Ausgänge zu den Ställen gegen unbefugten Zutritt gesichert sind, die Ställe oder sonstigen Standorte des Geflügels von fremden Personen nur mit betriebseigener Schutz- oder Einwegkleidung betreten werden und eine betriebsbereite Einrichtung zum Waschen der Hände sowie eine Einrichtung zur Desinfektion der Schuhe vorgehalten wird. Bei unklaren Krankheits- und Todesfällen bei Geflügel sollen die zuständigen Veterinärämter schnellstmöglich informiert werden.

 

Mehr Informationen zur Geflügelpest auf der Internetseite des Ministeriums:

https://mleuv.brandenburg.de/mleuv/de/verbraucherschutz/veterinaerwesen/tierseuchen/gefluegelpest/#

 

Informationen des Friedrich-Loeffler-Institut:

https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/

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