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Gesundheitsministerin Müller greift im Streit um die Finanzierung der Krankenfahrten ein

Versorgung der Versicherten hat Vorrang vor Vergütungsstreit

 

Gesundheits- und Sozialministerin Britta Müller hat heute eine rechtsaufsichtliche Prüfverfügung zur Sicherstellung der Krankenfahrten erlassen. Anlass sind Berichte über Schwierigkeiten bei der Organisation von Krankenfahrten infolge laufender Vergütungsstreitigkeiten zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern.

Ministerin Müller erklärte in Potsdam: „Vergütungs- und Vertragsfragen dürfen nicht dazu führen, dass Versicherte notwendige Behandlungen nicht wahrnehmen können. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten hat Vorrang!“. Ihr Haus führe keine Preisverhandlungen und übernehme keine Moderationsrolle in laufenden Auseinandersetzungen. Es sei jedoch Aufgabe der Rechtsaufsicht sicherzustellen, dass die gesetzlichen Pflichten eingehalten werden.

Im Rahmen der Prüfverfügung fordert das Gesundheits- und Sozialministerium von den betroffenen Krankenkassen eine Darstellung, wie der gesetzliche Sicherstellungsauftrag aktuell erfüllt wird und mit welchen konkreten Maßnahmen gewährleistet wird, dass Krankenfahrten zuverlässig organisiert werden. Dabei geht es insbesondere darum, dass Versicherte nicht gezwungen sind, in Vorleistung zu treten oder Behandlungen abzusagen.

„Wenn Versicherte Behandlungen absagen müssen oder aus finanziellen Gründen in Vorleistung treten sollen, ist das ein ernstzunehmender Hinweis auf mögliche Versorgungslücken. Das ist kein akzeptabler Zustand“, betonte Müller. Ziel der rechtsaufsichtlichen Prüfung sei es daher, mögliche Defizite festzustellen und sicherzustellen, dass die Versorgung der Versicherten jederzeit gewährleistet ist – unabhängig von laufenden Streitigkeiten zwischen den beteiligten Institutionen.

Abschließend betonte die Ministerin Müller: „Wer gesetzlich versichert ist, muss sich darauf verlassen können, dass die Versorgung funktioniert. Niemand darf zwischen Institutionen geraten, die über Vergütungsfragen streiten.“

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