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Nahverkehr Brandenburg: Tarifverhandlungen starten am 19.01. – verdi sieht Kommunen und Landespolitik in der Verantwortung

Am 19. Januar 2026 beginnen die Tarifverhandlungen für den Tarifvertrag Nahverkehr (TV-N) Brandenburg zwischen dem kommunalen Arbeitgeberverband Brandenburg (KAV-Brandenburg) und der Gewerkschaft ver.di.

Bereits am 27. November 2025 hat die ver.di-Tarifkommission des TV-N Brandenburg ihre Forderungen für die anstehende Tarifrunde 2026 an die Arbeitgeber übergeben. Ziel ist es, die Arbeitsbedingungen im kommunalen Nahverkehr spürbar zu verbessern, die Attraktivität der Berufe zu erhöhen und dem zunehmenden Fachkräftemangel wirksam zu begegnen.

Die zentralen Forderungen der Beschäftigten sind unter anderem deutliche Entlastung durch die Verringerung der Wochenarbeitszeit bei vollem Lohnausgleich, bessere Dienstplangestaltung, deutlich mehr Entgelt inklusive einer Jahressonderzahlung und mehr Urlaub.

„Die Beschäftigten im Nahverkehr leisten täglich einen unverzichtbaren Beitrag zur Daseinsvorsorge. Dafür brauchen sie faire Entgelte, verlässliche Arbeitszeiten und echte Entlastung. Unsere Forderungen sind notwendig, um den öffentlichen Nahverkehr zukunftsfähig zu machen und qualifiziertes Personal zu halten und zu gewinnen“, erklärt Andrea Germanus, zuständige Tarifverhandlerin von ver.di.

ver.di weist zugleich darauf hin, dass die Kommunen in der Pflicht stehen, die Kosten der Tarifergebnisses im Rahmen der Verkehrsverträge zu refinanzieren. Diese Verantwortung darf nicht auf dem Rücken der Beschäftigten oder der Verkehrsunternehmen abgeladen werden. Damit die Kommunen dieser Pflicht nachkommen können, ist das Land Brandenburg gefordert, ausreichend finanzielle Mittel bereitzustellen. Vor diesem Hintergrund richtet ver.di einen klaren Appell an die Landespolitik: CDU und SPD müssen diese Verantwortung in den anstehenden Koalitionsverhandlungen berücksichtigen. Ein starker, zuverlässiger und sozial gerechter öffentlicher Nahverkehr ist ohne eine auskömmliche Finanzierung der Tarifabschlüsse nicht zu haben.

ver.di erwartet von der Arbeitgeberseite einen konstruktiven Einstieg in die Verhandlungen und die Bereitschaft, zeitnah zu tragfähigen Lösungen zu kommen. Ziel ist ein Tarifabschluss, der den berechtigten Interessen der Beschäftigten gerecht wird und gleichzeitig den öffentlichen Nahverkehr in Brandenburg langfristig stärkt.

Der TV-N Brandenburg gilt für folgende Verkehrsbetriebe:

Uckermärkische Verkehrsgesellschaft, Barnimer Busgesellschaft, Stadtverkehrsgesellschaft Frankfurt Oder, Busverkehr Oderspree, Busverkehr Märkisch-Oderland, Schöneicher Rüdersdorfer Straßenbahn, Oberhavel Verkehrsgesellschaft, Ostprignitz-Ruppiner Personennahverkehrsges., Verkehrsbetriebe in Brandenburg a.d.Havel, Verkehrsbetriebe in Potsdam, Regiobus Potsdam, Havelbus Verkehrsgesellschaft, Verkehrsgesellschaft Teltow Fläming, Cottbusverkehr, Spree-Neiße Cottbusverkehr, Regionalverkehr Spree-Neiße, Verkehrsgesellschaft Elbe-Elster, Verkehrsgesellschaft. Oberspreewald Lausitz

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