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13./14.01.: ver.di ruft zum Streik an den DRK-Kliniken in Berlin auf

Die Gewerkschaft ver.di ruft für den 13. und 14. Januar zum Streik bei den DRK-Kliniken in Berlin auf. Mit dem Streik erhöht ver.di den Druck auf die Geschäftsführung in den laufenden Tarifverhandlungen.

Die Geschäftsführung hatte in den seit Juli letzten Jahres laufenden Verhandlungen zuletzt im Oktober 2025 ein Angebot mit einer sehr langen Laufzeit bis zum 30.Juni 2028 vorgelegt. Das Angebot würde über diese Laufzeit voraussichtlich reale Lohnverluste sowie eine Vergrößerung des Rückstands zum Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) bedeuten. Der TVöD ist der Leittarifvertrag für die Krankenhäuser. ver.di hatte zuletzt in den Verhandlungen auf eine nachholende Erhöhung für 2025 verzichtet, und ihre Forderung auf eine Erhöhung von 5,0% 2026 und 5,0% 2027 bei einer Arbeitszeitverkürzung auf 38,5h/Woche reduziert. Die Gewerkschaft hatte auch weitere Kompromissbereitschaft signalisiert, wenn die Arbeitgeberin sich auf die Beschäftigten zubewegt.

Obwohl ver.di das Angebot der Geschäftsführung deutlich als nicht ausreichend bewertet hatte, weigert sich die Geschäftsführung bis heute, ein verbessertes Angebot vorzulegen.

„Die Geschäftsführung will den Kolleg*innen Reallohnverluste aufzwingen und verweigert sich bis heute konstruktiven Gesprächen über eine Bezahlung, die dem gerecht wird, was die Beschäftigten leisten. Gleichzeitig werden immer wieder in verschiedenen Bereichen übertarifliche Zulagen gezahlt, um das Personal überhaupt halten zu können. Das passt nicht zusammen. Mit dem Streik werden die Kolleg*innen deutlich machen, wer die DRK-Kliniken eigentlich am Laufen hält“, erklärt die ver.di-Verhandlungsführerin Gisela Neunhöffer.

 

Um die Patient*innensicherheit während des Streiks zu gewährleisten, hat ver.di der Geschäftsführung eine Notdienstvereinbarung angeboten. Diese entspricht inhaltlich der 2023 zwischen den Seiten abgeschlossenen Vereinbarung, auf deren Grundlage bereits der Streik damals ohne Komplikationen durchgeführt werden konnte. Die Geschäftsführung verweigert jedoch den Abschluss dieser Notdienstvereinbarung und droht ver.di mit einer Klage gegen den Streik.

„Wir beobachten immer häufiger, dass Geschäftsführungen das grundgesetzlich geschützte Streikrecht angreifen, indem sie Notdienstvereinbarungen mit ver.di verweigern oder utopische Personal-Besetzungen, teilweise über den Regelbesetzungen oder diesen entsprechend, während des Streiks fordern. Hier werden in zynischer Art und Weise Patient*innen gegen Beschäftigtenrechte in Stellung gebracht. Es gibt eine Notdienstvereinbarung, die sich in der Vergangenheit bewährt hat. Wir fordern die DRK-Kliniken auf, ihre Energie jetzt in deren Umsetzung zu stecken statt in juristische Angriffe auf das Streikrecht der Beschäftigten. Wir werden uns auf jeden Fall an die von uns vorgeschlagenen Notdienste halten und dafür sorgen, dass dringende Notfälle versorgt werden, das gilt natürlich auch für mögliche Notfälle aufgrund von Glatteis“, erklärt Neunhöffer abschließend.

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