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Geflügelpest: Aufhebung der Tierseuchenallgemeinverordnung

Das Federvieh darf wieder ins Freie

Aufhebung der Stallpflicht für Geflügel und weiterer Anordnungen der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 28. Oktober 2025

 

Ab sofort darf das Federvieh im Landkreis Teltow-Fläming wieder ins Freie: Die Tierseuchenallgemeinverfügung vom 28. Oktober 2025 wird ab 17. Dezember 2025 aufgehoben. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Teltow-Fläming konnte diese Entscheidung treffen, nachdem sich die Seuchenlage der Geflügelpest im Land Brandenburg und insbesondere im Landkreis Teltow-Fläming entspannt hat.

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p style=“font-weight: 400;“>Die Aufhebung der Tierseuchenallgemeinverfügung wird Amtsblatt 33 vom 19. Dezember 2025 veröffentlicht.

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