Schusswaffeneinsatz durch Polizeibeamte in Hamburg-Lurup
#Hamburg (ots)
Tatzeit: 12.12.2025, 14:12 Uhr
Tatort: Hamburg-Lurup, Jevenstedter Straße
Der Verletzte 74-Jährige Mann befindet sich nach erfolgter notfallmedizinischer Behandlung in einem stabilen Zustand. Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand ist er verdächtig, die Einsatzkräfte mit einer scharfen Schusswaffe bedroht zu haben, indem er mit dieser unmittelbar auf die Beamten zielte. Gegen ihn wird daher strafrechtlich wegen versuchten Totschlags ermittelt.
Die Ermittlungen führt die Staatsschutzabteilung des Landeskriminalamts. Zum Motiv des Tatverdächtigen liegen derzeit noch keine Erkenntnisse vor. Aufgrund erster Anhaltspunkte wird in diesem Zusammenhang aber insbesondere auch geprüft, inwieweit ein Zusammenhang zur sogenannten Reichsbürgerszene besteht.
Ein Haftrichter hat heute Haftbefehl erlassen.
Ausgangsmeldung:
Am Freitagnachmittag kam es bei einem in Amtshilfe geleisteten Einsatz im Stadtteil Lurup zu Schussabgaben durch Polizeibeamte. Der Angreifer erlitt Schussverletzungen.
Nach dem bisherigen Ermittlungsstand waren die Beamten des Polizeikommissariats 25 (PK 25) im Rahmen der Amtshilfe mit einer Gerichtsvollzieherin in der Jevenstedter Straße tätig. Im Laufe des Einsatzes kam es zu einer Bedrohungssituation mit einer Schusswaffe durch eine männliche Person. Infolge dessen setzten die vor Ort tätigen Polizeibeamten die Schusswaffe ein. Der Verletzte wurde in ein Krankenhaus verbracht und wird dort notfallmedizinisch versorgt.
Das Kriseninterventionsteam (KIT) des Deutschen Roten Kreuzes ist zur psychosozialen Akutbetreuung im Einsatz.
Die Polizeibeamten wurden bei dem Einsatz nach derzeitigem Kenntnisstand nicht verletzt.
Die Waffe des Angreifers wurde beschlagnahmt. Hierbei handelt es sich nach erster Sichtung um eine scharfe Schusswaffe.
Aufgrund der bislang vorliegenden Erkenntnisse wird davon ausgegangen, dass der polizeiliche Schusswaffeneinsatz in einer Notwehrsituation erfolgte.
Wie in solchen Fällen üblich, erhielt das Dezernat Interne Ermittlungen Kenntnis vom Sachverhalt und prüft die Rechtmäßigkeit des polizeilichen Handelns.
Schr.

