Nach Hausverbot ins Polizeigewahrsam
zur Durchsetzung des Platzverweises ins Polizeigewahrsam nach Brandenburg. Im Polizeigewahrsam klagte er über durch das Reizgas verursachte Schmerzen im Gesicht, so dass er kurze Zeit später von Rettungskräften behandelt wurde. Ein Notarzt konnte dabei eine Eigengefährdung nicht ausschließlich und verfügte die Behandlung in einer Brandenburger Fachklinik. Die Polizei hat nun Ermittlungen wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Hausfriedensbruch eingeleitet.

