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Krankenhaus-Arbeitgeber in Berlin-Brandenburg missbrauchen Notdienste zur Unterhöhlung des Streikrechts

Die Vorstände und Geschäftsführungen der Krankenhäuser in der Hauptstadtregion missbrauchen die Verpflichtungen zur Aufrechterhaltung des Notbetriebs, um das grundgesetzlich geschützte Streikrecht der Krankenhausbeschäftigten zu untergraben. Zu diesem Ergebnis kommt ein Dossier, das die Gewerkschaft ver.di in Berlin-Brandenburg heute veröffentlicht hat. Darin wird anhand von Beispielen aus den letzten Jahren gezeigt, dass die Krankenhausbetreiber oftmals versuchen, Notdienste durchzusetzen, die es erlauben, den Krankenhausbetrieb weitgehend aufrechtzuerhalten. Damit wird das Streikrecht der Beschäftigten in den Krankenhäusern fundamental infrage gestellt.

Dabei nutzen die Krankenhausbetreiber häufig die ärztliche Autorität, um Gerichte zu beeindrucken. Die Gerichte stehen nach Einschätzung von ver.di regelmäßig vor einer kaum zu bewältigen Herausforderung, zu einer abgewogenen Entscheidung zu gelangen. Sie müssen ohne detailgenaue Kenntnisse der Situationen vor Ort im Rahmen von Eilverfahren Entscheidungen treffen. Nach Einschätzung von ver.di wird diese systematische Asymmetrie von den Krankenhausleitungen regelmäßig ausgenutzt. Immer häufiger verweigern sie sich deshalb freiwilligen Notdienstvereinbarungen und versuchen, vor Gericht Vorgaben gegenüber der Gewerkschaft zu erzwingen.

ver.di führt in dem Dossier mehrere Entscheidungen auf, in denen per Gerichtsbeschluss weitreichende Einschränkungen des Streikrechts durchgesetzt wurden. Zuletzt bei Vivantes, wo der Beschluss im Bereich der Reinigung für jeden dritten Streiktag ein weitgehendes Streikverbot bedeutet. Die vom Gericht angewiesenen Notdienste umfassten dabei auch die Reinigung der Verwaltungsetagen an den jeweiligen Krankenhausstandorten. Diese weitgehende Einschränkung des Streikrechts wurde gerichtlich angeordnet, obwohl zu Vivantes bereits eine Notdienstvereinbarung vorlag, die im Jahr 2021 im Rahmen eines Vergleichs vor Gericht ausgehandelt wurde, die deutlich ausgewogenere Notdienstverpflichtungen vorsieht. Auf Grundlage dieser Vereinbarung wurde im Jahr 2021 über mehrere Wochen gestreikt, ohne dass es zu Gefährdungen von Patient*innen gekommen ist.

Das entsprechende Vorgehen lässt sich trägerübergreifend feststellen, sowohl bei öffentlichen als auch bei freigemeinnützigen und profitorientierten Trägern.

„Bei der Zusammenstellung des Dossiers sind wir erschrocken darüber, wie systematisch die Krankenhausarbeitgeber inzwischen gegen das Streikrecht ihrer Beschäftigten vorgehen. Es ist zynisch, wie hier das Patient*innenwohl vorgeschoben wird, wo es doch vor allem darum geht, weiter Geld mit den Patient*innen verdienen zu können. Auch wenn wir die einzelnen Gerichtsentscheidungen kritisieren, möchten wir dies ausdrücklich nicht als Richterschelte verstanden wissen. Wir wissen um die schweren Abwägungen, die die Gerichte hier in kürzester Zeit treffen müssen. Das Dossier soll jedoch dabei helfen, eine Reflexion in der juristischen Fachwelt anzuregen“, erklärt die ver.di-Landesfachbereichsleiterin für den Bereich Gesundheit in Berlin-Brandenburg, Jana Seppelt.

Politisch besonders brisant sind die Notdienstverpflichtungen im Bereich der Tochterunternehmen der Krankenhäuser. Denn in die Tochterunternehmen sind Bereiche mit der Begründung ausgelagert worden, diese seien patientenfern. Im Fall von Streiks versuchen die Krankenhausleitungen jedoch gerade in diesen Bereichen exzessive Notdienstverpflichtungen durchzusetzen. Dies betrifft insbesondere die öffentlichen Krankenhäuser Charité und Vivantes. Hier sieht ver.di auch die Politik in der Pflicht. Nach Einschätzung von ver.di verhalten sich die Beschäftigten der Krankenhausmütter und der Tochterfirmen im Streikfall durchgehend extrem verantwortungsvoll gegenüber den Patient*innen.

Aktuell laufen Verhandlungen über die Notdienstbesetzung bei den Vivantes Tochterunternehmen für einen möglichen Streik in den nächsten Wochen. Bisher konnte keine Einigung erzielt werden. Am 25. März finden die nächsten Verhandlungen statt.

„Die Berliner Politik hat hier in Bezug auf die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung eine Zwei-Klassen-Belegschaft geschaffen. Trotz entsprechender Zusagen war sie bisher nicht bereit, diesen Zustand zu beenden. Wenn die Kolleg*innen dann für ihre Rechte streiken, werden sie zudem besonders aggressiv in ihren verfassungsmäßigen Rechten beschnitten. Das ist ein doppelter Skandal im Verantwortungsbereich des Landes Berlin, der endlich aufhören muss. Konkret sollte die Landesregierung jetzt darauf hinwirken, dass bei Vivantes eine Lösung am Verhandlungstisch erzielt wird und nicht wieder per Gerichtsbeschluss.“, erklärt Seppelt abschließend.

Das Dossier kann hier heruntergeladen werden. 

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