Neuer Geflügelpestausbruch im Landkreis Ostprignitz-Ruppin festgestellt
Im Landkreis Ostprignitz-Ruppin ist in einem Putenbestand mit etwa 13.500 Tieren der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt worden. Der Landkreis hat alle vorgesehenen Maßnahmen angeordnet.
In dem Betrieb waren erhöhte Tierverluste aufgetreten. Erste Proben wurden vom bestandsbetreuenden Tierarzt genommen und in einem akkreditierten Privatlabor untersucht, in dem der spezifische Nachweis von aviärer Influenza erbracht wurde. Das Veterinäramt des Landkreises Ostprignitz-Ruppin wurde unverzüglich informiert und der Bestand wurde gesperrt.
Das Landeslabor Berlin-Brandenburg hat die nachfolgend amtlich entnommenen Proben untersucht und am 06.02.2026 das aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1 nachgewiesen. Die Ergebnisse der Untersuchungen wurden am 07.02.2026 durch das nationale Referenzlabor, das Friedrich-Loeffler-Institut, bestätigt.
Alle erforderlichen Maßnahmen beim Ausbruch der Geflügelpest werden mit einer Tierseuchenallgemeinverfügung durch den Landkreis angeordnet. Dazu gehören die tierschutzgerechte Tötung der Tiere und die Einrichtung einer Schutzzone im Radius von mindestens drei Kilometern und einer Überwachungszone im Radius von mindestens zehn Kilometern um den Ausbruchsbestand. Die genauen Grenzen der genannten Restriktionsgebiete werden durch das zuständige Veterinäramt des Landkreises Ostprignitz-Ruppin festgelegt. Die betroffenen Geflügelhalter werden über die erforderlichen Maßnahmen durch den Landkreis informiert.
Das zuständige Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg weist vor diesem Hintergrund erneut auf die Informationen zu den Biosicherheitshinweisen hin, um ein weiteres Auftreten von Geflügelpestfällen im Land zu verhindern.
Hintergrund:
Seit September 2025 ist in Deutschland ein Anstieg der Ausbruchszahlen bei Wildvögeln und in Hausgeflügelbeständen zu erkennen. In Brandenburg handelt es sich um den 18. Geflügelpestausbruch in einem Nutzgeflügelbestand seit diesem Herbst.
Das Verbraucherschutzministerium appelliert eindringlich an alle Geflügelhalter, die Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin strikt einzuhalten. Dazu gehört, dass Ein- und Ausgänge zu den Ställen gegen unbefugten Zutritt gesichert sind, die Ställe oder sonstigen Standorte des Geflügels von fremden Personen nur mit betriebseigener Schutz- oder Einwegkleidung betreten werden und eine betriebsbereite Einrichtung zum Waschen der Hände sowie eine Einrichtung zur Desinfektion der Schuhe vorgehalten wird. Bei unklaren Krankheits- und Todesfällen bei Geflügel sollen die zuständigen Veterinärämter schnellstmöglich informiert werden.
Mehr Informationen zur Geflügelpest auf der Internetseite des Ministeriums:
https://mleuv.brandenburg.de/mleuv/de/verbraucherschutz/veterinaerwesen/tierseuchen/gefluegelpest/#
Informationen des Friedrich-Loeffler-Institut:
https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/

