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Gerichtstermin zur Finanzierung des Rettungsdienstes in Brandenburg

Landkreise erwarten Klarheit für eine verlässliche Notfallversorgung in Brandenburg

Richtungsweisender Gerichtstermin zur Finanzierung des Rettungsdienstes in Brandenburg –

Oberverwaltungsgericht verhandelt am Mittwoch (28.01.2026)

 

Das Oberverwaltungsgericht Berlin‑Brandenburg (OVG) verhandelt im Verfahren OVG 6 A 13/25 am Mittwoch, 28. Januar 2026, um 10.00 Uhr wichtige Grundsatzfragen zur Finanzierung des Rettungsdienstes in Brandenburg. Kläger sind verschiedene Krankenkassen, darunter die AOK Nordost. Beklagter ist der Landkreis Teltow-Fläming.

 

Worum es im Kern geht

Gegenstand des Verfahrens ist die durch den Landesgesetzgeber im Brandenburgischen Rettungsdienstgesetz festgelegte Finanzierungsstruktur, insbesondere die Kostentragung, bei denen der Rettungsdienst zwar erforderlich alarmiert wurde und vor Ort medizinische Hilfe geleistet wird, ein Transport in die Notaufnahme jedoch nicht erfolgt. Diese Fälle, im Fachjargon „Fehlfahrten“, sind Bestandteil der täglichen Notfallversorgung und entstehen aus der medizinischen und einsatztaktischen Lage. Gleiches gilt für Fehleinsätze, bei denen erst gar kein Patient angetroffen wird.

 

Die Krankenkassen vertreten seit Jahren die Auffassung, dass sie im Ergebnis nur dann zahlen müssen, wenn ein Transport von Patienten in eine Notaufnahme erfolgt. Diese Sichtweise hat die Debatte wiederholt auf den pauschalen Vorwurf reduziert, der Rettungsdienst sei „zu teuer“ und „nicht wirtschaftlich organisiert“. Der Landkreis weist diese Verkürzung zurück: Personalkosten werden tarifgebunden vergütet; Investitionen, Fahrzeuge, Medizinprodukte und Betriebsmittel werden regelhaft über Vergabe- und Beschaffungsverfahren wirtschaftlich gesichert. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an die Vorhaltung und die Einhaltung der Hilfsfrist – in der Praxis bedeutet das häufig mehr Personal, Fahrzeuge und Infrastruktur. Genau dies ist der Preis einer bedarfsgerechten Notfallversorgung, die im Ernstfall innerhalb kürzester Zeit Hilfe garantiert – und das bei stetig steigenden Einsatzzahlen. Im Übrigen profitieren die Krankenkassen davon, dass durch die Entscheidung der Notfallrettung vor Ort kostenintensive Klinikaufenthalte nicht notwendig sind. 

 

Übergangsregelung belastet die Landkreise

Um zu vermeiden, dass Bürgerinnen und Bürger wegen „ungeklärter“ Kostentragung verunsichert oder im Extremfall finanziell belastet werden, haben sich Landkreise und Krankenkassen zuletzt auf vorläufige Zahlbeträge/Übergangsregelungen verständigt, die streitige Kostenbestandteile bis zur OVG‑Entscheidung ausklammern. Für den Landkreis Teltow‑Fläming bedeutet dies aktuell einen erheblichen Einnahmeausfall: Bis zum Jahresende 2025 summierte sich der gebührenbezogene Einnahmerückstand auf rund 10 Mio. Euro – Mittel, die unmittelbar für Personal, Ausbildung, Fahrzeuge, Medizintechnik und Betriebsausstattung im Rettungsdienst benötigt werden. Die Differenz wird derzeit zulasten des Landkreises überbrückt. Der Landkreis erwartet, dass die Krankenkassen die vollständige Finanzierung im Rettungsdienst wieder verlässlich abbilden und ausstehende Beträge, die im Rahmen der Übergangsregelungen bislang nicht vergütet wurden, entsprechend ausgleichen.

 

Landkreis erwartet Bestätigung der Finanzierungsstruktur

Der Landkreis Teltow‑Fläming geht davon aus, dass das Oberverwaltungsgericht die im Brandenburgischen Rettungsdienstgesetz angelegte Finanzierungsstruktur bestätigt. Eine Klarstellung im Sinne der Landkreise würde den jahrelangen Grundsatzstreit in Brandenburg beenden und ein wichtiges Signal senden:

  • Medizinische Entscheidungen dürfen nicht von Abrechnungsfragen abhängig sein!
  • Wer in einer Notlage Hilfe braucht, muss den Notruf 112 ohne Angst vor finanziellen Folgen wählen können!
  • Die notwendige Infrastruktur muss für alle Bürgerinnen und Bürger dauerhaft gesichert bleiben!

 

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p style=“font-weight: 400;“>Sollte der Rettungsdienst für die Landkreise strukturell nicht mehr kostendeckend finanzierbar sein, ist das Land Brandenburg in der Verantwortung, denn die Sicherstellung der Notfallversorgung ist eine staatliche Kernaufgabe und darf nicht an einer ungeklärten Finanzierung scheitern.

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