Streik an den Brandenburger Hochschulen: ver.di ruft im Rahmen der Länder-Tarifrunde am Mittwoch, 28. Januar, zur Arbeitsniederlegung auf – Zentrale Kundgebung um 12 Uhr am Alten Markt und anschließende Demo
In der Tarifrunde des öffentlichen Dienstes der Länder erhöhen Beschäftigte der Hochschulen, Studierendenwerke und Forschungseinrichtungen am Mittwoch, dem 28. Januar mit einem bundesweiten Branchenstreiktag den Druck. Im Land Brandenburg ruft ver.di die Beschäftigten, einschließlich der studentischen Beschäftigten, der Brandenburger Hochschulen, der Europa-Universität „Viadrina“ sowie der Forschungseinrichtungen des Landes Brandenburg im Geltungsbereich des TV-L zum Streik auf. Die Streikenden treffen sich um 12 Uhr zu einer Kundgebung mit anschließender Demonstration am Alten Markt in Potsdam.
„Die Beschäftigten setzen an diesem Tag ein starkes Zeichen in Richtung Arbeitgeber: Diese müssen sich bei den Tarifverhandlungen endlich bewegen“, sagte Edda Korinth, Referatsleiterin an der Universität Potsdam und Mitglied der ver.di Bundestarifkommission Öffentlicher Dienst. „Gerade in Zeiten großer technologischer und gesellschaftlicher Herausforderungen braucht es eine starke Wissenschaft – dazu gehören gute Arbeitsbedingungen und eine angemessene Bezahlung.“
Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) hatte auch in der zweiten Verhandlungsrunde am 15./16. Januar kein verbindliches Angebot vorgelegt. ver.di fordert Gehaltserhöhungen von sieben Prozent monatlich, mindestens 300 Euro. Nachwuchskräfte sollen monatlich 200 Euro mehr bekommen und nach erfolgreicher Ausbildung unbefristet übernommen werden. Zudem will ver.di erreichen, dass der Tarifvertrag auch für studentische Hilfskräfte gilt. „Ohne die studentischen Beschäftigten würde der Hochschulbetrieb nicht funktionieren. Sie brauchen endlich einen Tarifvertrag, der verlässlich und im Zweifelsfall einklagbar ist“, erklärte Kaya Regnery, studentische Beschäftigte an der Universität und aktiv in der Initiative TVStud.
In der letzten Tarifrunde konnte ver.di eine sogenannte schuldrechtliche Vereinbarung erreichen, die Mindeststandards bei Bezahlung, Vertragslaufzeiten und Stundenumfängen vorsieht. Diese werden jedoch nicht überall eingehalten und können nicht individuell juristisch durchgesetzt werden.
„Ob studentische Beschäftigte, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Beschäftigte in Technik und Verwaltung und Forschungseinrichtungen – alle am Campus sind für gute Lehre und Forschung wichtig“, betont Jana Seppelt, ver.di Landesfachbereichsleiter für den Bereich Bildung und Wissenschaft, ver.di Berlin-Brandenburg. „Schon jetzt gibt es vielerorts Probleme, freie Stellen zu besetzen. Die Hochschulen müssen als Arbeitgeber attraktiv sein, um ihre gesellschaftlich so wichtige Aufgabe zu erfüllen. Dafür setzen wir uns gemeinsam ein.“

