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Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verdacht der Urkundenfälschung

BAB 10; PP Caputh, FR. AD Werder – Sonnabend, den 15.11.2025, ca. 10:40 Uhr

 

Ein 35-jähriger Fahrer eines VW-Transporter wurde aufgrund einer auffälligen Fahrweise kontrolliert. Der Fahrer wies sich hierbei mit einem polnischen EU-Führerschein aus. Eine Abfrage in den polizeilichen Auskunftssystemen ergab, dass es zu dem vorgezeigten Führerschein keine Bestandsdaten gab. Bei einer genaueren Begutachtung des Dokuments zeigte sich, dass mehrere Sicherheitsmerkmale nicht erkennbar waren. Weitere Ermittlungen durch polnische Behörden ergaben, dass der Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist und sich der polnische Führerschein als Totalfälschung entpuppte. Dieser wurde sichergestellt und dem Fahrer die Weiterfahrt untersagt. Das Fahrzeug wurde einem Verantwortlichen der Firma übergeben. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet.

 

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