Berliner Hochschulnovelle: Bestandspersonal darf nicht vergessen werden
Nach der vielfachen Verschiebung der Schaffung einer neuen Personalstruktur durch das Berliner Hochschulgesetz legt die Landesregierung heute eine Gesetzesänderung zur ersten Lesung vor. Der Entwurf schafft zwar eine neue Personalkategorie für promovierte Wissenschaftler*innen nach §110a, lässt aber die hochqualifizierten Beschäftigten der eigenen Universitäten im Regen stehen, die seit 2021 auf die Umsetzung der Versprechens warten, dass mehr unbefristete Stellen geschaffen werden. Übergangsregelungen für Bestandspersonal fehlen komplett.
Problematische Verschmelzung
Die geplante Verschmelzung der Hochschuldozent*innen (§108) mit den wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen Lehre (§110a) erfolgt einseitig zu Lasten der Beschäftigten: Die Vorteile der Hochschuldozentur werden gestrichen, während die hohe Lehrbelastung von 12-14 Lehrveranstaltungsstunden (LVS) übernommen wird. Bei 12 LVS ist eigenständige Forschung praktisch nicht realisierbar. Dennoch wird der Zugang zum Forschungssemester verweigert – obwohl andere Bundesländer hier weiter sind. Damit wird das erklärte Ziel, international anschlussfähige, attraktive und verlässlich planbare Beschäftigungsoptionen zu schaffen, konterkariert. Dazu kommt: Die angekündigte Änderung der gesamten Mittelbaustruktur erfolgt erst in der Zukunft ohne Übergangsregelungen für das Bestandspersonal.
„Es ist inakzeptabel, dass der Gesetzgeber ausgerechnet die Zielgruppe dieser Reform außer Acht lässt“, erklärt Michaela Müller-Klang, Landesfachbereichsvorsitzende des Fachbereichs Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft. „Promovierte wissenschaftliche Mitarbeiter*innen und Hochschuldozent*innen wurden seit 2021 vielfach vertröstet – und bleiben nun auf der Strecke.“
Forderungen von ver.di Berlin-Brandenburg
- Übergangsregelung: Promovierte Beschäftigte nach §§110, 110a und 112 müssen auf Antrag eine Weiterbeschäftigung nach §110a (neu) ohne Ausschreibung erhalten können
- Forschungssemester für §110a ergänzen
- Absenkung der Lehrbelastung auf ein forschungskompatibles Maß
- Strukturelle Anerkennung von Wissenschaftsmanagement als eigenständige Personalkategorie
- Attraktive Perspektiven für HAW-Beschäftigte
„Der Gesetzentwurf bleibt deutlich hinter den Möglichkeiten zurück, die der Wissenschaftsrat empfiehlt und in anderen Bundesländern praktiziert werden“, so Jana Seppelt, Landesfachbereichsleitung des Fachbereichs Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft ver.di Berlin-Brandenburg. „Dass ausgerechnet das Bestandspersonal vergessen wird, ist ein Skandal. Berlin muss die Chance nutzen, echte Verbesserungen für die Beschäftigten im Wissenschaftsbereich zu schaffen.“

