Eine Gewahrsamnahme und eine Anzeige …
… hatte die Störung eines polizeilichen Einsatzes in den Abendstunden des 12.02.2026 in der Heilbronner Straße zur Folge. Ein sichtlich betrunkener 36-jähriger Pole störte zunächst verbal durch lautstarkes Gebrüll eine polizeiliche Kontrolle. Da der Mann, der einen Atemalkoholwert von 2,0 Promille aufwies, der Aufforderung, dies zu unterlassen, nicht nachkam und mehrfach auch einem erteilten Platzverweis nicht folgte, nahmen Polizisten den 36-Jährigen in Gewahrsam. Bei der Kontrolle und Überprüfung der Person fanden die Beamten zudem ein Pfefferspray ohne erforderliches Prüfkennzeichen auf, das sie sicherstellten und mit einer Anzeige aufgrund eines Verstoßes gegen das Waffengesetz bedachten.

