Dubioser Erbbetrug
In einem wahrscheinlich unechten Schreiben einer Institution wurde eine 55-Jährige zur Zahlung eines niedrigen sechsstelligen Betrages an Erbschulden aufgefordert. Aufgrund von Rechtschreibfehlern, einer falschen Adresse im Schreiben und einem ihr unbekannten Erbverfahren geht die Prignitzerin von einem Betrugsversuch aus und informierte die Polizei.

