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Suizid in der JVA Cottbus-Dissenchen

Ein 25-jähriger Strafgefangener, der seit dem 12. September 2025 in der Justizvollzugsanstalt Cottbus-Dissenchen eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßte, hat sich am 28. September 2025 das Leben genommen. Er wurde stranguliert in seinem Einzelhaftraum aufgefunden. Sofort eingeleitete Wiederbelegungsversuche blieben ohne Erfolg. Hinweise auf ein Fremdverschulden liegen nach gegenwärtigen Erkenntnissen nicht vor.
 
Aktuelle Hinweise auf eine erhöhte Suizidgefahr bei dem Gefangenen, dessen Haftende bereits für den 1. Oktober 2025 notiert war, wurden im Vorfeld des Suizids nicht festgestellt.
 
Das Ministerium der Justiz und für Digitalisierung hat, wie bei Suiziden üblich, die Suizidpräventionsbeauftrage des Justizvollzugs des Landes Brandenburg eingeschaltet.

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